Essen, 23.09.2022
Unternehmen, die ihre Produkte über den Amazon Marketplace an Endkunden in Deutschland und Frankreich verkaufen, wurden von Amazon schon im Herbst letzten Jahres darüber informiert, dass sie ihre betreffenden Registrierungsnummern als EPR-Konformitätsnachweise im Amazon-EPR-Compliance-Portal hochladen müssen. Diese Nachweise zeigen Amazon, dass die Händler, die auf der Online-Plattform Artikel an Endkunden in verschiedene Länder verkaufen, die dortigen Vorschriften und Bestimmungen für ihre jeweiligen EPR-Produktkategorien einhalten und damit ihrer Produktverantwortung nachkommen.
Seit dem 15. Juni dieses Jahres sperrt Amazon Listings bzw. deaktiviert Angebote an deutsche Kunden derjenigen Verkäufer, die keine sogenannte LUCID-Registrierungsnummer vorweisen können, die ihre Konformität mit den Vorschriften des deutschen Verpackungsgesetzes nachweist.
Zum 01.01.2023 ist Amazon laut aktuellem ElektroG zusätzlich dazu verpflichtet, Angebote zu entfernen, die nicht den Bestimmungen des Gesetzes entsprechen. Hierfür müssen Händler dann die von der stiftung ear erteilte Registrierungsnummer für Elektro- und Elektronikgeräte bei Amazon hinterlegen. Die aktuell gültige Frist wird zwar wahrscheinlich um sechs Monate bis zum 01.07.2023 verlängert, es bleibt aber auch dann nicht mehr viel Zeit, die Übermittlung der sogenannten WEEE-Reg.-Nr. in die Wege zu leiten. Zudem bleibt abzuwarten, ob Amazon eine mögliche gesetzliche Fristverlängerung 1:1 weitergibt. Aufgrund der Bearbeitungszeiten von normalerweise schon sechs bis sieben Wochen sowie der Situation, dass bei der zuständigen stiftung ear aktuell erhebliche Kapazitätsengpässe auftreten, sollten Händler jetzt schnell handeln. Für Batterien verlangt Amazon übrigens (noch) keine Registrierungsnummer.
Für Verkäufe an Kunden in Frankreich müssen Händler schon heute für alle drei EPR-Kategorien (Verpackungen, WEEE sowie Batterien) ihre Compliance nachweisen. Händler, die an österreichische Verbraucher verkaufen, sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten, dass Amazon in Kürze auch hier separate Nachweise anfordern wird. Denn ab Anfang 2023 müssen Amazon und andere Marketplaces auch die Angebote für Kunden in Österreich auf Konformität hinsichtlich der dortigen WEEE, Batterie- und Verpackungsgesetzgebung prüfen.
Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren ähnliche Nachweise für weitere Länder zu erbringen sind. Länder wie Belgien, Portugal und Spanien haben in diese Richtung gehende Gesetzgebungen schon vorgeschlagen oder auf den Weg gebracht. Weitere Länder werden wohl folgen, um die EU-Ziele in nationales Recht umzusetzen und die elektronischen Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister (neben Amazon natürlich auch eBay, Otto, home 24, Rakuten, Zalando etc.) in die Pflicht zu nehmen.
Unsere Handlungsempfehlung an betroffene Händler:
• Prüfen Sie, in welchen Ländern Sie derzeit Ihre Produkte über den Amazon Marketplace (oder andere Marktplätze) anbieten und checken Sie die Details Ihres Marketplace-Vertrages.
• Prüfen Sie, ob Sie selbst der Verantwortliche im jeweiligen Land für die betroffenen Produkte sind oder ob Ihr Vorlieferant als verantwortlicher "Producer" im Sinne der länderspezifischen Gesetzgebung gilt.
• Informieren Sie sich frühzeitig über die Details der gesetzlichen Anforderungen für genau Ihre Produkte in genau Ihren Absatzländern. Bringen Sie in Erfahrung, mit welchen Vorbereitungs- und Bearbeitungszeiten für Registrierungsprozesse und sonstige organisatorische und administrative Aufgaben zu rechnen ist.
• Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen und Daten gleich zu Beginn der Registrierungs- und Meldeprozesse bereithalten können. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen, die dazu führen können, dass Sie Ihre Produkte für einen längeren Zeitraum nicht mehr via betreffenden Marketplace anbieten dürfen.
• Bleiben Sie auf dem Laufenden, wenn & wann Nachweise für weitere Länder zu erbringen sind.
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