Seit dem 25. August 2023 dürfen in Europa die linearen Leuchtstofflampen T5 und T8 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, da seitdem die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS - Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) greift.
Der Ausphasungsprozess für Halogenlampen (Halogen-Pins, G4, GY6.35, G9) startete zum 1. September. Am 25. Februar ging bereits die Ausphasung kreisförmiger Leuchtstofflampen (T5) sowie Kompaktleuchtstofflampen voraus. Alternative ist die energieeffiziente und facettenreiche LED-Beleuchtung für den privaten und gewerblichen Gebrauch.
Umgang mit Lagerbeständen
Leuchtmittel müssen nicht zwangsläufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. E-Handwerksbetriebe und Händler dürfen ihre Lagerbestände an Lampen noch abverkaufen und installieren. Sie sollten sich jedoch auf die Veränderungen einstellen, zum Beispiel bei der Planung von Anlagen. Von Herstellern und Importeuren ist zu beachten, dass sie keine weiteren Lampen, die die Mindesteffizienzkriterien nicht erfüllen, nach dem Stichtag in der EU in Verkehr bringen dürfen.
Ausgediente Leuchtstofflampen zur Sammelstelle
Im Gegensatz zu Halogenlampen fallen Energiesparlampen, LED-Lampen (u. a. auch LED- Filament-Lampen) sowie Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen unter das ElektroG und müssen, wie gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden. Unter www.sammelstellensuche.de sind mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes Sammelstellen für die kostenlose Abgabe von kleinen und großen Mengen Altlampen zu finden. Welche Lampen gesondert entsorgt werden müssen, zeigt diese Grafik.